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    Herzlich willkommen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe

 

Foto des Verwaltungsgerichts Karlsruhe

Dienstgebäude Nördliche Hildapromenade 1

(Hier befinden sich die Sitzungssäle 1, 2 und 5)

Dienstgebäude Grenadierstraße


Dienstgebäude Grenadierstr. 5

(Hier befinden sich die Sitzungssäle 6 und 7)


Dienstgebäude Stabelstr. 2
(Hier befinden sich die Sitzungssäle 8 und 9)

Präsident                            

Herzlich willkommen
 Christian Pohl



Adresse und Telefon

Verwaltungsgericht Karlsruhe
Nördliche Hildapromenade 1
76133 Karlsruhe 

     Vermittlung: (0721) 926-0 (Staatszentrale)
  Telefax: (0721) 926-3036

Nachtbriefkasten beim Haupteingang


Sprechzeiten der Serviceeinheiten:

Montag - Donnerstag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
und
13.00 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr

Um im Einzelfall die sofortige Bearbeitung eines nach 15:30 Uhr eingehenden Eilantrags sicherstellen zu können, bitten wir Sie dringend um vorherige telefonische Ankündigung bis 15:30 Uhr!                                                        

Sprechzeiten der Rechtsantragsstelle:
Montag - Freitag
9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird gebeten.

Zugang zu den Sitzungssälen und Wartebereichen:
Montag - Freitag
ab 8:30 Uhr

Bereitschaftsdienst:

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Bereitschaftsdienst eingerichtet.

Der Bereitschaftsdienst ist außerhalb der Dienstzeit eingerichtet für Angelegenheiten, die so eilig sind, dass nicht abgewartet werden kann, bis das Verwaltungsgericht wieder regulär Dienst hat.

Der Bereitschaftsdienst besteht an Freitagen, die keine Feiertage sind, bis 17 Uhr und an Samstagen, die keine Feiertage sind, bis 11:30 Uhr.

Bitte beachten Sie:

Der Bereitschaftsdienst kann nur für besonders dringende Rechtsschutzbegehren in Anspruch genommen werden, bei denen es dem Rechtsschutzsuchenden nicht zugemutet werden kann, den nächsten regulären Werktag abzuwarten. Im Bereitschaftsdienst nimmt der Bereitschaftsdienstrichter die Aufgaben der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Kammer wahr und trifft erforderlichenfalls die zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen Entscheidungen. Stellt der Bereitschaftsdienstrichter fest, dass die Sache auch im normalen Geschäftsgang bearbeitet werden kann, ohne dass sich hieraus Nachteile für den Betroffenen ergeben, trifft er keine Entscheidung.

Aktuelle Pressemeldungen

Die aktuelle Pressemeldungen der Verwaltungsgericht Karlsruhe finden Sie hier.

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