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Rastatt: Erfolgreiche Klage des früheren Oberbürgermeisters gegen die Untersagung der Übernahme von Rechtsanwaltsmandaten gegen die Stadt Rastatt

Datum: 10.08.2011

Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 10.08.2011

Mit einem soeben den Beteiligten bekannt gegebenen Urteil hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eine Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe aufgehoben, mit der dem ehemaligen Oberbürgermeister untersagt worden war, Rechtsanwaltsmandate gegen die Stadt Rastatt zu übernehmen.

Zur Begründung dieser Hauptsacheentscheidung verwies das Gericht auf den im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen rechtskräftigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.11.2010 (vgl. die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 26.11.2010).

Das Urteil vom 8. August 2011 (6 K 2106/10) ist nicht rechtskräftig. Das beklagte Land Baden-Württemberg kann innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim beantragen.

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