Dolmetscher und Übersetzer beherrschen mindestens zwei Sprachen und sorgen dafür, dass sich Menschen mit unterschiedlichen
Muttersprachen miteinander verständigen können. Dolmetscher übersetzen mündlich, Übersetzer tun dies schriftlich.
Die Gerichtssprache ist deutsch. Wird vor Gericht unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig
sind, so ist ein Dolmetscher hinzuzuziehen.
Die Entschädigung für Dolmetscher und Übersetzer richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Dolmetscher und Übersetzer erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die in der Regel nach Stunden bemessen wird. Daneben können Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragt werden.
Zur Sprachübertragung für gerichtliche Angelegenheiten können Dolmetscher und Übersetzer öffentlich bestellt und vereidigt werden, wenn sie die erforderliche Sachkunde und persönliche Eignung dafür besitzen. Diese Voraussetzungen werden von der Verwaltung des Landgerichts geprüft. Dazu ist ein Antrag erforderlich, der bei der Präsidentin bzw. beim Präsidenten des Landgerichts gestellt werden muss.
Dolmetscher-Datenbank
Seit 2010 gibt es auch eine bundesweite aktuelle Dolmetscher- und Übersetzer-Datenbank (DÜD).
Die Pflege der Daten erfolgt durch die Landgerichte:
http://www.justiz-dolmetscher.de/
Staatliche Prüfung
Informationen über die Staatliche Prüfung für Übersetzer und Dolmetscher erhalten Sie beim